Aktuell berät der Bundestag über ein Gesetz, das zur Update-Pflicht für digitale Produkte ab dem 1. Januar 2022 führen könnte. Was das genau bedeutet, erfährst Du in diesem Blogbeitrag.
Der Gesetzesentwurf für digitale Produkte
Noch vor der Sommerpause 2021 will die Bundesregierung über ein Gesetz zum „Verkauf von Sachen mit digitalen Elementen“ abstimmen, das sich an die EU-Regelungen zur Bereitstellungen digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen anlehnt. Tritt der Gesetzesentwurf in Kraft, stehen die Hersteller ab dem 1. Januar 2022 in der Pflicht, für digitale Produkte länger als bisher Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen.
Was sind digitale Produkte?
Digitale Produkte, Waren oder Güter werden laut Gesetzesentwurf als „eine Sache, die in einer solchen Weise digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen enthält oder mit ihnen verbunden ist, dass sie ihre Funktionen ohne diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen nicht erfüllen kann“ bezeichnet.
Das bedeutet, dass es für Streamingdienste, kostenpflichtige Online-Plattformen und IoT Produkte (mit dem Internet verbundene Ware) eine Update-Pflicht geben sollen. Darunter zählen Streamingportale wie Netflix, Disney+ usw. oder digitale Produkte wie Smart-TVs, Fitnesstracker, E-Books. Smartphones, Tablets usw. Das Gesetz berührt damit beinahe alle Produktkategorien, die mit Elektrizität betrieben werden.
Das ändert sich für Konsumenten
Tritt das Gesetz in Kraft sind nun die Betreiber von Streamingportalen oder die Hersteller digitaler Waren verpflichtet, auch nach der gesetzlichen Gewährleistungspflicht Updates anzubieten. Durch die Aktualisierungen müssen die Unternehmen gewährleisten, dass die Geräte und der Service dauerhaft sicher funktioniert. So sollen Sicherheitslücken und die Konnektivität zu neuen Geräten garantiert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Hersteller verpflichtet sind neue Features bereitzustellen.
Verbraucherschutz und „Schlupflöcher“ im Gesetzestext
Verabschiedet der Bundestag den Gesetzesentwurf, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Hersteller zu einer lebenslangen Update-Pflicht verdonnert werden. Dennoch wird vermehrt die Position des Verbrauchers gestärkt. So sollen im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Verbraucher die Beschaffenheit des digitalen Produkts und dessen Verwendung festgelegt werden.
Im Klartext: Beispielsweise umfasst ein Handy ein Internetzugang, die Installation von Apps und regelmäßige Sicherheitsupdates. Erfüllt das Produkt diese Anforderungen ist es nach BGB § 434, Absatz 1 frei von Sachmängel und entspricht den subjektiven Anforderungen nach Absatz 2.
Der dritte Absatz soll zudem garantieren, dass Hersteller A nicht gravierend von Hersteller B abweicht. So soll das digitale Produkt eine Beschaffenheit aufweisen, dass bei Produkten derselben Art üblich ist und Du als Käufer:in Erwarten kannst, wie bspw. telefonieren, SMS schreiben oder das Installieren von Apps.
Wie lange der Anspruch auf regelmäßige Updates besteht, legt das Gesetz nicht konkret fest. Dennoch muss das Produkt nach Art und Zweck der Sache und seiner digitalen Elemente, den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erfordern. Somit muss Dich das Unternehmen über die Verfügbarkeit neuer Softwareaktualisierungen und darüber hinaus informieren, was passieren kann, solltest Du das Update nicht installieren.
Nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den Herstellern werden Rechte eingeräumt. So in Absatz 5 des Gesetzesentwurfs werden Kunden verpflichtet die Updates nach einer „angemessenen Frist“ aufzuspielen. Sollte dem nicht Folge geleistet werden, muss der Hersteller nicht für entstehende Sachmängel haften.
Fazit: Das Ende der digitalen Wegwerfartikel?
Wird das Gesetz vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet, profitierst Du in jedem Fall von langfristigen Update-Zyklen. Damit wären die Zeiten vorbei, in denen die Hersteller keine oder nur kurzfristig Updates für ihre digitalen Produkte anbieten. Ob dies mittel- bis langfristig zu Preissteigerungen führt, bleibt zum aktuellen Zeitpunkt noch offen. Auch wenn das Gesetz noch in einigen Punkten unklar ist, ist die neue Reglung ein Schritt in die richtige Richtung. Ob dieser das Ende der digitalen Wegwerfkultur bedeutet, wird sich zeigen müssen.
Bist Du auf der Suche nach einem neuen Smartphone, cleveren IoT Produkt oder Mobilfunkvertrag? In unserem Online-Shop findest Du eine große Bandbreite an aktueller Technik und den besten Mobil- und Festnetzverträgen. Klick Dich jetzt durch unser Angebot und sicher Dir die besten Deals auf starmobile >>